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   BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 48/82   

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https://dejure.org/1983,3160
BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 48/82 (https://dejure.org/1983,3160)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 7 RAr 48/82 (https://dejure.org/1983,3160)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 7 RAr 48/82 (https://dejure.org/1983,3160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Sozialhilfeträger hinsichtlich der Kosten für die Heimunterbringung eines Behinderten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungspflicht - Heimunterbringung - Behinderte - Übernahme von Kosten für eine Heimunterbringung

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 51/79

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Kosten für Unterkunft und

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 48/82
    Über § 56 Abs. 3 Nr. 6 AFG ist kein Anspruch gegeben, der schon nach einer anderen - speziellen - Regelung des Gesetzes abzulehnen ist (vgl BSG 1980-12-10 7 RAr 51/79 = DBlR 2653a, AFG/§ 45).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Entscheidend ist, welchem Lebensbereich die begehrte Leistung schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (BSG SozR 4100 § 56 Nr. 14 S 26 f; SozR 4100 § 56 Nr. 4 S 4 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AL 81/19

    Übernahme von Kosten einer Autismus-Therapie; Verhältnis von

    Soweit das SG ausdrücklich von der Spruchpraxis des erkennenden Senates abweichen will, weil nach seiner Auffassung bei Teilhabeleistungen am Arbeitsleben ein nur mittelbarer Bezug zu der Maßnahme ausreiche, wäre es zumindest zu erwarten gewesen, dass das SG sich mit der die Auffassung des Senates bestätigenden BSG-Rechtsprechung auseinandersetzt, die höhere Anforderungen stellt und ausdrücklich einen unmittelbaren Bezug verlangt (z.B. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2018 - B 8 SO 7/17 R - Rz. 19; so bereits BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 48/82 -, SozR 4100 § 56 Nr. 14), was jedoch mit keinem Wort geschehen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 7/12 AL 46/16

    Abgrenzung; medizinische Rehabilitation; Teilhabe am Leben in der Gesellschaft;

    Die Abgrenzung zwischen medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation erfolgt nicht nach dem Leistungsgegenstand, sondern nach dem jeweiligen Leistungsangebot, wobei es vorrangig auf den Schwerpunkt des verfolgten Leistungszwecks ankommt (BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 48/82 -, SozR 4100 § 56 Nr. 14 und Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, SozR 4-3500 § 54 Nr. 6, juris Rdnr. 21 f; ausführlich: Nellissen, in jurisPK - SGB IX, 3. Auflage 2018, § 42 Rdnr. 22 - 32).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Die Internatsunterbringung hängt in diesen Fällen zwar mit der Behinderung zusammen, welche die Wahl des Standortes der Ausbildungsstätte prägt; für die Unterbringung in einem Wohnheim bzw. Internat, die bei einem Schulbesuch am Wohnort der Eltern nicht erforderlich gewesen wäre, ist dann aber unmittelbar die Ausbildung an einem bestimmten Ort und nicht - gar überwiegend - die pflegerische, medizinische und soziale Betreuung des Behinderten maßgebend (s. dazu auch BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 Rar 48/82 - SozR 4100 § 56 Nr. 14).
  • BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91

    Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation

    Jedenfalls ist auch insoweit die Etikettierung der Leistung als solche nicht weiter von Bedeutung (BSG SozR 4100 § 56 Nr. 14), wenn hiervon keine besondere Rechtsfolge abhängig ist.

    Verpflegungskostenzuschüsse können dann aber nicht mehr von § 56 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (sonstige Leistungen) erfaßt werden, weil diese Vorschrift nur solche ergänzenden Leistungen erfaßt, die das Gesetz nicht schon an anderer Stelle geregelt hat (BSG SozR 4100 § 56 Nr. 14).

    Lediglich nach § 56 Abs. 3 Nr. 3a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) iVm §§ 29 Abs. 3, 33 RehaAnO scheidet ein Anspruch des Klägers mangels Unterbringung in der Rehabilitationseinrichtung aus, und zwar unabhängig davon, ob diese Leistung nun als ergänzende oder als eigentlich berufsfördernde anzusehen ist (zur Möglichkeit der Annahme einer unmittelbaren berufsfördernden Leistung BSG SozR 4100 § 56 Nr. 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 7 AL 34/15

    Übernahme von Mietkosten für die Wohnung am früheren Wohnort während einer

    Außerdem werden nur solche Kosten erfasst, die nicht schon ("... weiterer ...") in anderen Vorschriften über Teilnahmekosten geregelt sind, wie z. B. bei der Unterbringung in einem Internat (BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 48/82 - SozR 4100 § 56 Nr. 14).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 31.08

    Anspruch eines Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Die Internatsunterbringung hängt in diesen Fällen zwar mit der Behinderung zusammen, welche die Wahl des Standortes der Ausbildungsstätte prägt; für die Unterbringung in einem Wohnheim bzw. Internat, die bei einem Schulbesuch am Wohnort der Eltern nicht erforderlich gewesen wäre, ist dann aber unmittelbar die Ausbildung an einem bestimmten Ort und nicht - gar überwiegend - die pflegerische, medizinische und soziale Betreuung des Behinderten maßgebend (s. dazu auch BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 Rar 48/82 - SozR 4100 § 56 Nr. 14).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 21.08

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Die Internatsunterbringung hängt in diesen Fällen zwar mit der Behinderung zusammen, welche die Wahl des Standortes der Ausbildungsstätte prägt; für die Unterbringung in einem Wohnheim bzw. Internat, die bei einem Schulbesuch am Wohnort der Eltern nicht erforderlich gewesen wäre, ist dann aber unmittelbar die Ausbildung an einem bestimmten Ort und nicht - gar überwiegend - die pflegerische, medizinische und soziale Betreuung des Behinderten maßgebend (s. dazu auch BSG, Urteil vom 9. November 1983 - 7 Rar 48/82 - SozR 4100 § 56 Nr. 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06

    Leistungen der Sozialhilfe sind auch für Bezieher von ALG II möglich

    Entscheidend ist, welchem Lebensbereich die begehrte Leistung schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (vgl. BSG, a.a.O.; BSG, Urteil v. 09.11.1983, Az.: 7 RAr 48/82, SozR 4100 § 56 Nr. 14, zit. n. juris RN 33).
  • LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 202/08

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Anbau eines Hubliftes und weiterer

    Sie seien entsprechend dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) (SozR 4100 § 56 Nr. 14) "final auf das gesetzlich vorgegebene Ziel der positiven Entwicklung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet" und schwerpunktmäßig auch dem Lebensbereich "Arbeit" zuzuordnen.
  • BSG, 04.02.2021 - B 13 R 239/20 B

    Erstattung von Umzugskosten im Verlaufe der Durchführung einer

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/83

    Kompetenzverteilung für Förderung in Werkstätten für Behinderte

  • LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84

    Rehabilitation; Förderung; Arbeitstrainingsstufe; Behindertenwerkstatt; Prognose;

  • LSG Thüringen, 29.01.2013 - L 6 R 202/08

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Wohnungshilfe - Wohnungswechsel -

  • VG Münster, 18.10.2011 - 6 K 2880/10

    Anspruch eines überörtlichen Trägers der Sozialhilfe auf erhöhte

  • SG Detmold, 19.09.2019 - S 12 AL 105/19

    Keinen Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten am Heimatort, während

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2008 - L 8 B 38/06
  • LSG Berlin, 22.03.1985 - L 4 Ar 92/84

    Kostenübernahme der Bundesanstalt für Arbeit nur, wenn Heimunterbringung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 278/07
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